Strafrecht
- Strafbefehl oder Vorladung erhalten?
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid geplant?
- Unterstützung im Jugendstrafrecht
- Strafverteidigung bei allen Vorwürfen – von Körperverletzung über Steuerhinterziehung bis zu Verkehrsdelikten
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten und sollen als Beschuldigter zu einem vagen Vorwurf Stellung beziehen? Sie möchten sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren? Oder mussten Sie bereits eine Wohnungsdurchsuchung erdulden?
Jetzt gilt es zu handeln und keine Zeit zu verlieren. Kontaktieren Sie mich zeitnah – häufig muss auf Fristen geachtet werden. Eine kurzfristige Terminvergabe ist stets möglich.
Sie erhalten eine wertungsfreie Verteidigung – unabhängig vom Tatvorwurf.